Der laizistische Staat oder wie man den Laizismus im Sinne der militanten Demokratie interpretieren kann (Spanien, 1931-33).
Schlagworte:
Verfassung von 1931 - Zweite Republik - Religionsfrage - Laizismus - Religionsfreiheit - Konfessionen und KongregationenAbstract
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Behandlung der Religionsfreiheit und der Beziehungen zwischen dem Staat und den Kirchen oder Konfessionen im Jahr 1931. Bekanntlich waren die Artikel 3, 26 und 27 der republikanischen Verfassung die Grundlage für diese Behandlung, die dann während des ersten sozialen oder reformistischen Zweijahreszeitraums durch verschiedene Gesetze und Dekrete mit enormen rechtspolitischen Auswirkungen umgesetzt wurde. Die Regierungsmehrheit ahnte nicht, dass diese Behandlung, die weit davon entfernt war, die religiöse Frage zu lösen, die sich in Spanien seit dem 19. Jahrhundert hinzog, zum stärksten Faktor gegen den Verfassungstext werden würde. Wie dem auch sei, es ist interessant, die Ideen, Grundsätze und sogar die Umstände, die dieses ursprüngliche politischlegislative Vorgehen erklären, ohne rückblickende Voreingenommenheit zu verstehen.
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