Volkssouveränität und Demokratiebegriff in der Weimarer Republik
DOI:
https://doi.org/10.17811/hc.v0i20.612Parole chiave:
Volkssouveränität, Verfassungslehre, Demokratie, Repräsentanz, Deutschland, Weimarer RepublikAbstract
In der Weimarer Republik wurden grundlegende verfassungstheoretische Debatten geführt. Ein Kernthema war das Verhältnis von Volkssouveränität und Demokratie mit der Frage, wie sich das Volk ausdrücken kann: Unmittelbar oder nur mittelbar über Repräsentanten, mit Hilfe von Organen oder als geistige Ausdrucksform. Es konkurrierten zwei Richtungen, die in dem Aufsatz als die gegenstandsbestimmte und die gegenstandserzeugende Richtung vorgestellt werden. Für die eine wird auf die Schriften von Carl Schmitt zurückgegriffen, für die andere auf das Werk von Hans Kelsen. Beide gehen von entgegengesetzten Demokratie-Konzeptionen aus, die sich insbesondere in den Volksbegriffen und den Funktionen des Volkes als pouvoir constituant (Schmitt) oder pouvoir constitué (Kelsen) unterscheiden. Die zeitgenössischen Differenzen werden zusätzlich durch parallel verlaufende philosophisch-erkenntnistheoretische Kontroversen verschärft: Lässt sich der Volkswille empirisch ermitteln oder nur als geistige Manifestation? Die Weimarer Grundsatzdiskussionen gelten bis heute als eine Gründungsphase westlichen verfassungsrechtlichen Denkens, gewissermaßen die zweite Gründungsphase nach der Revolutionsphase in den USA und in Frankreich vor 1800.
Fecha de envío / Submission date: 25/04/2019
Fecha de aceptación / Acceptance date: 7/05/2019
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